Schulbeginn Schuljahr 2021/2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

 

Wir hoffen, dass ihr mit euren Eltern eine erlebnisreiche und schöne Ferienzeit verbracht habt, damit wir das neue Schuljahr mit Kraft und Tatendrang beginnen können.

 

Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb mit Testpflicht. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung von Präsenzunterricht mit Präsenzpflicht, um euch das Recht auf Bildung zu ermöglichen.

 

Entsprechend den Aussagen des Rahmenhygieneplan-HIA-Schule vom 26.08.2021 gilt Folgendes:

 

Der Zutritt zum Schulgelände ist gemäß der geltenden SARS-CoV-2-EindV Schülerinnen und Schülern und dem Schulpersonal nur gestattet, wenn diese Personengruppen frei von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind. Dazu ist am ersten Tag des Präsenzunterrichts nach den Ferien, in der zweiten und dritten Schulwoche nach den Ferien (Kalenderwochen 36 und 37) an drei Tagen in der Woche und ab der vierten Schulwoche nach den Ferien (ab Kalender-woche 38) an zwei Tagen in der Woche vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach dem Be-treten des Schulgeländes eine Bescheinigung über das negative Ergebnis einer Testung durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test6 oder PoC-Antigen-Schnelltests z. B. eines Testzent-rums, einer Apotheke oder einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes, vorzulegen. Alternativ ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden durch das BfArM zugelassenen Antigen-Selbsttest in der Schule durchführen. Der Test muss ein negatives Ergebnis aufweisen.

 

Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind im Sinne der jeweils aktuellen SARS-CoV-EindV getesteten Personen gleichgestellt.“

 

In der Schule wird am Donnerstag, den 02.09.2021 getestet. In den darauffolgenden 2 Wochen wird Montag, Mittwoch und Freitag früh getestet. Ab dem 20.09.2021 wird wieder der bekannte Testrhythmus Montag und Donnerstag (mit Ausnahme Klasse 3a, diese testet wegen des Schwimmunterrichtes bereits am Mittwoch) aufgenommen.

 

Weiterhing gelten die Einhaltung der AHA-Regeln, das Tragen des medizinischen Mund-Nase-Schutzes im Schulgelände, -gebäude und Bus sowie das regelmäßige Lüften der Räume. Bitte immer 2 Mund-Nasen-Schutze (Alltagsmaske) bereit halten.

 

Aus diesem Grund benötigen alle Schülerinnen und Schüler für dieses Schuljahr eine neue Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten zur Selbsttestung, welche sich im Anhang befindet. Bitte füllen Sie diese aus und senden Sie uns diese Erklärung bis zum 01.09.2021 um 12.00 Uhr zurück.

 

einwilligung_selbsttest.pdf

 

Sollten Sie die Selbsttestung an der Schule nicht wünschen, müssen Sie uns dies schriftlich erklären.

 

Bitte beachten Sie, dass ungetestete Kinder nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, im kommenden Schuljahr so viel wie möglich in der Schule im Klassenverband zu lernen.

 

Die Lerngruppen und Klassen des 2., 3. und 4. Schuljahrganges treffen sich am Donnerstag, den 02.09.2021 um 07.30 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule.

 

An den ersten beiden Schultagen, sowie in der 1. Woche haben die Kinder dann 11.15 Uhr Schulschluss.

 

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie unsere pädagogische Mitarbeiterin freuen sich schon auf euch.

 

Liebe Grüße von Frau Scholz
-Schulleiterin-

 

30.08.2021

 

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1. Elternversammlung am 20.09.2021

Liebe Eltern,

 

am 20.09.2021 finden die ersten Elternversammlungen in diesem Schuljahr statt.

 

Da es schon einige Anfragen gab, möchte ich hierzu einige Aussagen treffen.

 

An der Elternversammlung kann immer nur ein Elternteil anwesend sein. Es muss der Nachweis erfolgen, dass Sie geimpft, genesen oder von autorisierter Stelle negativ getestet worden sind (nicht älter als 24 Stunden). Es besteht zudem die Möglichkeit, sich ab 18.30 Uhr mit einem eigens mitgebrachten Schnelltest vor Ort zu testen.

 

Die Maskenpflicht besteht auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, da wir nur gemeinsam unseren Kindern den Weg für erfolgreiches Lernen trotz besonderer Umstände ebnen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

A. Scholz

-Schulleiterin-

 

09.09.2021

 

Information vom Landesschulamt

Werte Eltern,

 

die beiligende Information geben wir Ihnen im Auftrag des Landesschulamtes zur Kenntnis.

 

flyer.pdf

 

Mit freundlichem Gruß

 

A. Scholz

-Schulleiterin-

 

 

12.10.2021

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"offenes Klassenzimmer" am 08.11.2021 - entfällt -

Liebe Eltern,

 

aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen und des geltenden Rahmenhygieneplanes muss unser geplantes "offenes Klassenzimmer" am 08.11.2021 leider in diesem Jahr ausfallen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Scholz

 

02.11.2021

Kinderpolizei Aschersleben zu Besuch

Heute besuchte uns Herr Steffen Claus von der Kinderpolizei in der Schule. Er führte mit den Kindern der Lerngruppen 1a, 1b, 2a und 2b die kriminalpräventive Veranstaltung "Tatort Märchenwald" durch und machte unsere Schülerinnen und Schüler auf kindgerechte Art und Weise fit für die Gefahren des Alltages. Für die Kinder der Klassen 3a und 4a wird diese Veranstaltung am 08.11.2021 stattfinden.

 

Wir bedanken uns ganz  herzlich für das Engagement von Herrn Claus und der "AG Schutzengel".

 

herr_claus.jpg

 

 

Das Kollegium der Albert-Schweitzer-Grundschule

 

02.11.2021

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Information 12.11.2021

Liebe Eltern,

 

in den letzten Wochen hat die Corona-Pandemie leider wieder an Fahrt zugenommen. Trotzdem möchte das Ministerium für Bildung den Präsenzunterricht im Regelbetrieb an den Schulen aufrecht erhalten, um jedem Kind das Lernen in gewohnter Umgebung mit seiner Lerngruppe oder Klasse mit ihren Lehrern zu ermöglichen.

 

Dazu treten aber am 15.11.2021 neue Regelungen in Kraft, welche durch Sie Beachtung finden müssen:

 

- getestet wird nun 3x pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag)
- Durchführung des Selbsttests durch das Kind unter Aufsicht der Lehrkraft ab sofort grundsätzlich in der Schule
- Eine Befreiung erfordert nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der 14. SARS-COV-2-EindVO die Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Wird in einer Lerngruppe oder Klasse ein positiver Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt, werden dann alle         Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe oder Klasse sowie das Personal an den kommenden 5 Schultagen täglich   getestet.
- In der Schule positiv getestete Personen erhalten dort eine entsprechende Bescheinigung, die einen zeitnahen PCR-Test   gewährleistet.
- Vom Gesundheitsamt erhalten Sie dann weitere Informationen über den Werdegang und zur eventuellen Quarantäne.
- Alle Personen, die sich länger als 10 Minuten im Schulgebäude aufhalten (z.B. Elterngespräche), müssen ein negatives   Testergebnis nach § 2 Abs. 1 der 14. SARS-COV-2-EindVO nachweisen.

 

Wir wollen unseren Kindern eine Perspektive bieten, gemeinsam in der Schule zu lernen, deshalb unterstützen Sie Ihr Kind und uns bei der Umsetzung der Neuerungen zur Verordnung.

 

Mit freundlichem Gruß  

 

 

A. Scholz

-Schulleiterin-

 

aktuelle Information vom Burgenlandkreis

Sehr geehrte Eltern, 

 

anbei erhalten Sie die aktuelle Information vom Burgenlandkreis. 

 

elternbrief_korrektur.pdf

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

A.Scholz

-Schulleiterin-

17.11.2021

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Schulbusverkehr

Anbei das Schreiben zum Schulbusverkehr vom Burgenlandkreis:

 

schulbusverkehr_am_20._und_21.12.2021.pdf

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Orientierungshilfe

BLK

Hier noch als Link:

 

patienteninformation.pdf

 

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Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

 

so kurz vor den wohl von allen ersehnten Ferien, möchte ich Ihnen heute mitteilen, wie der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien von Seiten des Ministeriums für Bildung in Sachsen-Anhalt geregelt ist.

 

Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien, also am Montag, den 10.01.2022 nicht verlängert.

 

Der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen hat höchste Priorität, um das Recht Ihrer Kinder auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten.

 

Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an allen Schulen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund findet in den ersten beiden Schulwochen nach den Winterferien weiterhin täglich eine Testung frühmorgens in der Schule statt. Ebenfalls wird die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- Nasen-Schutzes auch im Unterricht zunächst aufrechterhalten.

 

Innerhalb der ersten beiden Schulwochen im neuen Jahr wird je nach Entwicklung der pandemischen Lage eine Neubewertung durch das Ministerium erfolgen.

 

Ich möchte mich im Namen des gesamten Personals unserer Schule an dieser Stelle für die gemeinsame Kraftanstrengung zur Meisterung der Herausforderung des Alltages in dieser schwierigen Zeit bei Ihnen herzlich bedanken.

 

Ich wünsche Ihnen allen ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest und für 2022 alles Gute!

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

A. Scholz
-Schulleiterin-

 

17.12.2021

Winterferien 2022

Liebe Eltern,

 

auf diesem Wege möchte ich mich auch im Namen des gesamten Kollegiums der Albert-Schweitzer-Grundschule für Ihr umsichtiges Verhalten und Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser wieder schwierigen Situation mit den stets steigenden Inzidenzwerten bedanken. Nur durch Ihre Mitarbeit ist es uns gelungen, den Präsenzunterricht seit den Weihnachtsferien zu gewährleisten. Das tat unseren Kindern besonders gut. Nun wünschen wir unseren Kindern und Ihnen ein paar erholsame Ferientage und ein gesundes Wiedersehen am Montag, den 21.02.2022.

 

Der Schulbetrieb nach den Winterferien wird zunächst im derzeit bekannten Modus fortgeführt.

 

Mit freundlichem Gruß

 

A. Scholz

 

11.02.2022

 

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Schulbetrieb ab dem 07.03.2022

Werte Eltern, 

 

ab dem 07.03.2022 kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden. Außerhalb des Unterrichtes ist im Schulgebäude weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

 

Die Testungen werden zunächst bis zum Beginn der Osterferien auf drei mal in der Woche reduziert. An unserer Grundschule erfolgt dieses montags, mittwochs und freitags. 

 

Weiterhin möchte ich Sie an unseren beweglichen Ferientag am 18.03.2022 erinnern. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

i.V. A. Ulrich

04.03.2022

Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 04.04.2022

Sehr geehrte Eltern,

 

hiermit möchten wir Sie über die ab heute in der Schule geltenden Regelungen informieren.

 

Ab dem 04.04.2022 gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:

 

Die Maskenpflicht entfällt in Gänze. Das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist selbstverständlich möglich. Nach einem Infektionsfall in einer Lerngruppe oder Klasse wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes am Platz auf freiwilliger Basis für die Dauer 5 Tagen empfohlen.

 

In der Woche vor den Osterfeien erfolgen 3x Selbsttests, vom 19.-24.04.2022 wird am ersten Unterrichtstag nach den Ferien sowie an einem weiteren Schultag in dieser Woche ein Selbsttest durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Ulrich

04.04.2022




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