Unterrichtszeiten

07:40 Uhr Einlass

 

 

1. Block



07.45 Uhr - 08.30 Uhr


08.30 Uhr - 08.45 Uhr Frühstück

 

08.45 Uhr - 09.30 Uhr

 

09.30 Uhr - 09.45 Uhr 1. Aktivpause

 

 

2. Block



09.45 Uhr - 10.30 Uhr

 

10.30 Uhr - 11.15 Uhr

 

11.15 Uhr - 11.45 Uhr Mittagessen und 2. Aktivpause

 

 

3. Block

 

 

11.45 Uhr - 12.30 Uhr

 

12.30 Uhr - 13.15 Uhr

Sprechzeiten der Lehrkräfte im SJ 2025/26

Frau Ambrosch

Dienstag, 7.00 bis 7.20. Uhr


Frau Heinig

Montag, 12.30 bis 13.00 Uhr


Frau Noffke

Donnerstag, 12.30 bis 13.00 Uhr


Frau Krause 

Montag, 12.30 bis 13.15 Uhr


Herr Buder

Dienstag, 13.15 bis 13.45 Uhr


Bitte vereinbaren Sie vorab mit der Lehrkraft einen Termin innerhalb der Sprechzeit über Schoolfox. 

Ferientermine 2025/2026

Herbst: 13.- 25.10.25

 

Weihnachten: 22.12.25 - 06.01.26

 

Winter: 02.02. - 06.02.26

 

Ostern: 30.03. - 06.04.26

 

Sommer: 04.07. - 14.08.26


Ferientage: 01.12.25 sowie 15.05.26


Feiertage:  03.10.25 (Freitag), 31.10.25 (Freitag), 25. u. 26.12.25 (Donnerstag u. Freitag),

                   01.01.26 (Donnerstag), 06.01.26 (Dienstag), 03.04.26 (Freitag),

                   06.04.26 (Montag), 01.5.26 (Freitag), 14.5.26 (Donnerstag) 25.05.26 (Montag)

 

Hausordnung

Hausordnung und Regeln für die Schüler der Albert-Schweitzer-GS

 

 

1.

Begegne allen Personen (Kindern und Erwachsenen) mit Respekt, freundlich und höflich.

 

2.

Verletze niemanden mit Gesten, Worten oder Taten.

 

3.

Alle Schüler haben das Recht ungestört zu lernen. Alle Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.

 

4.

Ich betrete morgens 07.40 Uhr die Schule ausschließlich über den Eingang entsprechend dem Wegeplan (der Klassenlehrer zeigt zu Schuljahresbeginn den Eingang).

 

5.

07.45 Uhr ist Unterrichtsbeginn der ersten Stunde. Es werden die Eingänge aus Sicherheitsgründen verschlossen. Im Verspätungsfall klingle ich am Haupteingang.

 

6.

Verletzungen jeder Art muss ich den an der Schule arbeitenden Erwachsenen umgehend melden.

 

7.

Auf den Fluren sowie im Treppenhaus gehe ich langsam, verhalte mich leise und werfe nichts herum.

 

8.

Auf dem Pausenhof befolge ich die Anweisungen der aufsichtshabenden Erwachsenen sowie der Ordnungsschüler Klasse 4 und verhalte mich rücksichtsvoll. Das Mitbringen von Bällen und anderen Spielgeräten ist mir nicht gestattet. Die Grünflächen auf dem Schulhof sowie das Gelände um die Turnhalle sind von mir nicht zu betreten. Ich halte mich nicht unter Büschen oder hinter Hecken auf. In der Ruhezone möchten sich die Schüler ausruhen. Ich tobe dort nicht herum. Die Spielgeräte der Schule leihe ich über die „Spielkarte“ aus.

 

9.

Für Sauberkeit und Ordnung bin ich stets mitverantwortlich. Meine Kleidung hänge ich ordentlich an die Garderobe. Müll und Abfall werfe ich in den Abfallbehälter.

 

10.

Schuleigentum sowie das Eigentum anderer Schüler beschädige ich nicht.

 

11.

Ich verlasse die Toilette so, wie ich sie vorfinde. Das Klo ist kein Turn- Spiel- oder Gesprächsplatz für mich und meine Freunde. Spülen und Händewaschen vergesse ich nie. Essen oder Trinken nehme ich nicht mit auf die Toilette.

 

12.

Ich befolge stets die Anweisungen aller an der Schule tätigen Kollegen/innen.

 

13.

Hat meine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keinen Lehrer, meldet der Klassensprecher dies sofort im Sekretariat.

 

14.

Ich halte mich an die Klassenregeln, die gemeinsam mit meinen Mitschülern und dem Klassenlehrer aufgestellt wurden.

 

15.

In der Schule nutze ich kein Handy. Weitere unterrichtsfremde Gegenstände haben nichts in der Schule zu suchen. Die an der Schule tätigen Erwachsenen sind ermächtigt, die Gegenstände einzuziehen und bei der Schulleitung abzugeben. Die Erziehungsberechtigten müssen diese dort abholen. Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

16.

Vom Schulgelände entferne ich mich nie ohne persönliche Abmeldung beim Lehrer oder dem pädagogischen Personal.

 

17.

Ich halte mich an die Busregeln.

 

18.

Jeder hält sich an die Regeln, auch wenn ein anderer vorher etwas falsch gemacht hat.

 

 

 

Busregeln

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Lizenzen & Quellen

Erziehungsmittel

Grundlage:


Erziehungsmittel in der Schule RdErl. des MK vom 26. 5. 1994 - 14.2-83005


„Beeinträchtigt ein Schüler die Unterrichts- oder Erziehungsarbeit, so kann der Lehrer ihm geeignet erscheinende Erziehungsmittel anwenden, die den Schüler nachdrücklich zu einer Änderung seines Verhaltens auffordern. Dabei erfolgen Auswahl und Einsatz von Erziehungsmitteln im Rahmen der pädagogischen Freiheit und Verantwortung des Lehrers; die pädagogische Zweckmäßigkeit der Erziehungsmittel ist grundsätzlich zu beachten.“


a) Ermahnung


b) Auferlegung besonderer Pflichten


c) Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten


d) Zusätzliche häusliche Übungsarbeiten


e) besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht


f) mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk


g) Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens


h) Verweisung aus dem Unterrichtsraum


i) Ausschluss eines Schülers von einzelnen Schulveranstaltungen


j) stundenweise Unterricht in anderer LG/Klasse


k) Verbote während Aktivpause: Fußball-, Klettergerüst-, Basketball- oder Ruhezonenverbot


l) Nachdenkzeit/ Nachdenkzettel


m) nach 3maliger „roten“ Karte übernimmt Schule keine Busbetreuung nach 13.15 Uhr mehr (bei Nichteinhaltung der Busregeln gibt es 2 gelbe Karten und dann die rote Karte, insgesamt also 9 Verwarnungen)


Die Eltern sind über das eingesetzte Erziehungsmittel sowie der Grund hierfür zu informieren.

Elternratgeber "Wie weiter nach Klasse 4?"

Liebe Eltern, 

 

hier stellen wir Ihnen die o.g. Publikation des Bildungsministeriums zur Verfügung.

 

wie_weiter_nach_klasse_4[1].pdf 

 

Lizenzen & Quellen




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